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#51055
Moin,

nachdem ich meinen PKW heute aus einer Lücke rausgequält habe, die 20 cm länger war als das Auto (hatte ich allerdings auch gestern da rein gequetscht), stellte sich bei der Fahrt zur Fa. (eine namhafte Spedition) folgende Frage:

Hier in Gewerbegebieten werden die Parkbuchten gerne dazu benutzt Sattelauflieger abzustellen. Bin ich eigentlich verpflichtet, beim Einparken einen Mindestabstand vor den Dingern freizulassen oder würde es unter das persönliche Pech des Fahrers fallen, wenn er den Auflieger nicht mehr an die Zugmaschine bekommt. Wie sieht es mit Deichsel-Anhängern aus, die brauchen ja meist noch mehr Platz zum ankuppeln?

Gruß

Michael
#51059
Hallo

Da man Fahrzeuge über 7,5t und Anhänger über 2t nicht in reinen Wohngebieten, Erholungsgebieten und Klinik Bereichen Parken darf bleibt außer den Gewerbe Gebieten nicht viel übrig.


Ein Gesetz über den Abstand davor gibts meines wissens nicht. Wenn man jedoch fair ist läßt man Platz.

Des weiteren wird der Lkw fahrer trotz wenig Platz versuchen des Anhänger anzukuppeln. Was für den zuparkenden Pkw übel werden kann


Gruß


Thomas
Zuletzt geändert von snakewheels am 26.01.2005, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
#51060
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

--- Es darf geparkt werden, weil :

§12 Halten und Parken

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Zuparken darfst du ihn nicht, weil:

§1 Grundregeln

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Alles klar ?

Thorsten
#51067
Moin,
Hier in Gewerbegebieten werden die Parkbuchten gerne dazu benutzt Sattelauflieger abzustellen.
Dennoch danke für die ausführlichen Antworten zur nicht gestellten Frage nach der Parkmöglichkeit in Wohngebieten. :lol:

Grundsätzlich ist es in solchen Fällen ausreichend, wenn vor dem Auflieger/Anhänger ca. 5m Platz gelassen wird. Sowohl Anhänger als auch Auflieger können schräg von der Fahrbahn aus angekoppelt werden. Bei einem beladenen Anhänger ist allerdings ein wenig Muskelkraft des Truckers erforderlich, da er die Vorderachse von Hand schräg stellen muß.
Beifallsstürme des Truckers wird man dabei allerdings nicht ernten, zumal das Zugfahrzeug während des Ankoppelns dann auch noch die Fahrbahn blockiert. Wenn es sich also vermeiden läßt, hält man entsprechend mehr Abstand (ca. 10m), das ist dann ausreichend.

Gruß Ulli
#51189
Hallo,


lach mich gerade halb schlapp. Ihr habt doch alle wahrscheinlich noch nie eine SZM gefahren, oder? :) Aber macht ja nichts. :wink:
Man kann ja nicht alles wissen.

Selbst wenn Du direkt dran parkst, macht das einem richtigem LKW-Fahrer herzlich wenig. Der fährt dann nämlich einfach in einem Winkel von 90Grad versetzt zum Auflieger auf den Königbolzen ran und dockt an.
Und das war es dan schon.

Schwieriger wird es, einen Auflieger so in eine Lücke reinzuschieben. Das kann nicht jeder.



Gruß

Oliver
#51219
Moin Oliver
lach mich gerade halb schlapp. Ihr habt doch alle wahrscheinlich noch nie eine SZM gefahren, oder? Aber macht ja nichts.
Man kann ja nicht alles wissen.


da lach ich mit, möchte nämlich sehen, wie du eine SZM auf einer normalen 2-spurigen Straße (6m Fahrbahnbreite) im fliessenden Verkehr im 90°-Winkel unter den auf dem Parkstreifen stehenden Auflieger fahren willst. Davon, dass während des Kopplungsmanövers die Fahrbahnen in beide Richtungen für 10min gesperrt werden, war hier nämlich nicht die Rede.
Was auf einem abgesperrten Betriebshof bei viel Platz geht, muss im öffentlichen Straßenverkehr noch lange nicht gehen.

BTW: ich habe wahrscheinlich mehr km auf 40to- Sattel- und Gliederzügen europaweit gefahren, als du in deinem bisherigen Leben mit all deinen Fahrzeugen inkl. Moped... zusammen. :lol:

Aber wie du schon sagtest
Aber macht ja nichts. Man kann ja nicht alles wissen
Gruß Ulli
#51225
Naja,

dazu kommt dann noch, daß der Randstreifen etwas höher liegt als die Straße (wie schon einer geschrieben hat) und daher der Auflieger (vorher wurde er ja mit der Zugmaschine grade stehend auf dem selben Niveau abgesattelt) noch hochgekurbelt werden muß was Muskelkraft und Ausdauer benötigt. Grade letzteres ist ja etwas, was den meißten Truckern ja aus irgendeinem Grunde fehlt. Die Zugmaschine muß natürlich (um wieder zum Thema zu kommen) auf der entsprechenden Fahrbahnseite neben dem Trailer auf der Strasse parken, kommen also noch 20 Min. einseitige Fahrbansperrung zu Ullis Rechnung.

- Will nun nicht noch davon sprechen, daß der übergewichtige Kollege bei der ersten sportlichen Aktivität seit 5 Jahren einen Herzkasper bekommt und die ganze Straße für Notarzt und Hubschrauber noch ein wenig länger gesperrt sind, bis die Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgreich waren. -

Übrigens, soviele Kilometer, wie ich Trucker schon disponiert habe, werdet Ihr beide nie zusammenbekommen :lol:

Gruß

Michael
#51227
Da bin ich bei wenn Oliver den Zapfen in der Jostplatte versenkt.
Ist alles machbar aber nicht ohne 3 mal auszusteigen und sich anschließend den Schweiß abzuwischen. Oder übt einer für Wetten dass ?
Anhänger zieh ich immer bis kurz vor eine Einfahrt, wer sich dann noch vor die Deichsel stellt steht total falsch.
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