- 26.01.2005, 09:07
#51055
Moin,
nachdem ich meinen PKW heute aus einer Lücke rausgequält habe, die 20 cm länger war als das Auto (hatte ich allerdings auch gestern da rein gequetscht), stellte sich bei der Fahrt zur Fa. (eine namhafte Spedition) folgende Frage:
Hier in Gewerbegebieten werden die Parkbuchten gerne dazu benutzt Sattelauflieger abzustellen. Bin ich eigentlich verpflichtet, beim Einparken einen Mindestabstand vor den Dingern freizulassen oder würde es unter das persönliche Pech des Fahrers fallen, wenn er den Auflieger nicht mehr an die Zugmaschine bekommt. Wie sieht es mit Deichsel-Anhängern aus, die brauchen ja meist noch mehr Platz zum ankuppeln?
Gruß
Michael
nachdem ich meinen PKW heute aus einer Lücke rausgequält habe, die 20 cm länger war als das Auto (hatte ich allerdings auch gestern da rein gequetscht), stellte sich bei der Fahrt zur Fa. (eine namhafte Spedition) folgende Frage:
Hier in Gewerbegebieten werden die Parkbuchten gerne dazu benutzt Sattelauflieger abzustellen. Bin ich eigentlich verpflichtet, beim Einparken einen Mindestabstand vor den Dingern freizulassen oder würde es unter das persönliche Pech des Fahrers fallen, wenn er den Auflieger nicht mehr an die Zugmaschine bekommt. Wie sieht es mit Deichsel-Anhängern aus, die brauchen ja meist noch mehr Platz zum ankuppeln?
Gruß
Michael