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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#150776
Hallo 404-Spezialisten.
Ich besitze seit Ostern 2006 einen S 404.1 ex.BW-Funkerkoffer Bj. 1966. Ich liebe dieses Fahrzeug und fahre es in meiner Freizeit mit großer Freude.

Lästig, teuer und völlig unnötig empfinde ich die jährlich vorgeschriebene Vorführung zu HU. Da ich das Fahrzeug gar nie schwehr belade, ist die Nuztlast für mich nicht wichtig. Somit müsste es doch möglich sein, das Fahrzeug unter die 3.500 kg zul.Ges.Gew. abzulasten.

Hat jemand von Euch dies schon versucht, erreicht oder Erfahrung mit diesem Thema und kann mir sagen, wie ich dies anstelle? Hat es Auswirkungen auf den Betrieb mit Angänger? Ich fahre meistens den UNIMOG mit dem druckluftgebremsten BW-Einachs-Anhänger von Glas, Bj. 1962.

Ganz herzlichen Dank im Voraus für Eure Ratschläge.
Werner
#150877
Moin,
das dürfte mit einem FuKo nur schwer möglich sein. Meiner hat ein Leergewicht von 3660kg.
Das Leergewicht muß 2900kg betragen, damit noch 20% vom Leergewicht als Nutzlast vorhanden ist.
Auswirkungen auf den Anhängerbetrieb hat es auch wegen der FE.
Mit C1E darfst du Zweiachsanhänger ziehen deren Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. Dafür darfst du dann allerdings mit BE Anhänger ziehen, die so schwer sind wie das Zugfahrzeug an Anhängelast erlaubt auch Zweiachsanhänger. :shock: Da hat jemand bei der Erstellung der Fahrerlaubnisverordnung gepennt.
Gruß Stefan
#150950
guude,

zu Deiner frage: "Hat es Auswirkungen auf den Betrieb mit Angänger?":

abgesehen von den führerscheinmäßigen bestiimungen mußt Du anhand des "D"-werts der hängerkupplung mal nachrechnen, ob es eine reduzierung des hängergewichts gibt.


beispiel zur Berechnung der max. zul. Anhängelast:

Einzugebende Werte:
(D) D-Wert z.b. 19,6
(GF) Zul Fahrzeug Gesamtgewicht in Kg z.b. 6200

Berechnung
(GA) Max. zul. Anhängelast in Kg 2948

Formel: GA = (D x GF) / (0,00981 x GF)-D

mit bestem gruß, justus.
#150995
Liebe 404-Freunde.
Danke für Eure guten Tipps. Ich werden meinen Funker mal ausräumen so gut es geht und dann im Kieswerk auf die Waage fahren. Ärgerlich ist, ich habe das gute Stück im vergangenen Sommer zum WoMo ausgebaut und natürlich ein paar Kilo im Koffer verbastelt. WoMo-Zulassung ist aber kein Thema, da ich als LKW geschlossenen Kasten und H-Zulasssung viel günstiger fahre.
Ich hoffe, dass der TÜV-Fritze nicht in den Koffer schauen will. Das dürfte wohl kaum ein Problem werden.

Wenn ich das genaue Gewicht festgestellt habe, kann ich mit dem TÜV mal sprechen.
Sollte es durchgehen, brauche ich dann nicht auch ein neues Typenschild am Fahrzeug? Das zul. Ges.Gew ist doch dort eingeschlagen.

Schöne Grüße, Werner.
#150999
Hallo,
ich hatte meinen 404.114 auf 3,5 to abgelastet.
Allerdings hatte ich einen San-Koffer, um wieviel ein Funkkoffer schwerer ist weiß ich nicht.
Mein Unimog hatte mit Ausbau zum Wohnmobil ein Leergewicht von 3300 kg.
Die Bestätigung für die Ablastung von Daimler Benz aus dem Jahr 82 liegt mir noch vor. Darin war zwar gefordert die hinteren Zusatzfedern auszubauen, der TÜV hat jedoch bei der Überprüfung darauf verzichtet, da der Prüfer der Meinung war, daß das Fahrzeug so weniger schwankt.
Auf Wunsch schicke ich Dir gerne ein Mail mit einer Kopie wenn Du mir Deine Mailadresse schickst.
Viele Grüße,
Horst
www.pritz.de.vu
#151006
Hallo Werner,

als ich meinen 406er abgelastet habe war die Vorgehensweise folgende:

Mog wiegen lassen, hat bei mir der örtliche Containerdienst erledigt, und das Ergebniss ausdrucken lassen. Wird vom TÜV problemlos akzeptiert, da dies im Normalfall geeichte Waagen sind.
Das neue Typenschild mit dem geänderten zGG hat mir dann der Prüfer ausgehändigt, war einfach zum drüberkleben über das alte Schild.
Beim 406er war die Ablastung problemlos, da er als Zugmaschine eingetragen ist, ich hoffe für Dich dass Dein Prüfer keine technischen Änderungen am Fahrzeug verlangt, wie z.b Zustazfedern ausbauen oder andere Federn.

Gruß
Andi
#152740
Hallo miteinander,

jetzt mal eine ganz blöde Frage: Wieso jährliche HU bei zGG unter 7,5t? Und wieso neues Typenschild bei Ablastung?

Also ich hab meinen nur von 5t auf 4,75 abgelastet, weil ich keinen Bremskraftverstärker mehr verbaut habe. Typenschild gabs dafür nicht, sondern nur den Eintrag im neuen Brief. Und das mit der jährlichen HU ist mir bei unter 7,5t genauso schleierhaft wie andere Themen mit Fragen nach einem Sonntagsfahrverbot: meines wissens beides erst über 7,5t zGG.

bitte klärt mich auf, falls ich da falsch liege


Gruß
Stefan
#152755
Hallo Hermann,

ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut, aber meiner hat 2 Jahre bis zur nächste HU. Hat es vielleicht damit zu tun, dass ich eine Vollabnahme gemacht habe?
Auf jeden Fall war ich im Januar 07 beim TüV und muss erst 01.2009 wieder hin. Oder hat der Prüfer was falsch eingetragen? Wäre mir dann aber auch egal.

Gruß
Stefan
#155812
Hallo Stefan,

wenn Dein Mog ein Zul.Gesgew. von über 3,5 t hat mußt Du jedes Jahr beim TÜV vorfahren ( außer beim roten Kennzeichen )

Sollte der TÜV das falsch eingetragen bzw. an der Plakette falsch abgezeichnet haben entbindet dies nicht den Halter. es ist gesetzl. so fixiert. => Unwissendheit schütz vor Strafe nicht

Weiterhin sollte man die Zuladung überdenken. Selbst wenn der Mog auf 3,49 t abgelastet wird und leer 3 t auf die Wage bringt, was sind schon 500 kg Zuladung ??

Die Kosten und Scherereien bei Überladung sind auch nicht zu verachten.

Wollte meine Pritsche auch auf 3,49 t ablasten. Der TÜV-Mensch sagte aber : wer glaubt den das einer der eine solche Pritsche hat diese nicht auch dementsprechend benutzt. => will heisen die max. Nutzlast ausnutzt.

gruß

Frank
#156070
rollimog hat geschrieben:bei einem Neuwagen (PKW), der ja auch eine Vollabnahme bekommt, mußt Du auch die ersten 4 Jahre nicht zum TÜV
Moin Rollimog,

da bringst du wohl einiges durcheinander :?

PKWs müssen nach Erstzulassung erstmalig nach 3, dann alle 2 Jahre zum TÜV - das hat absolut nix mit Vollabnahmen zu tun, eine Vollabnahme ändert nichts an den für die Fahrzeugklasse geltenden TÜV-Fristen.

Zur Ablastung allgemein:

1. eine Ablastung auf 3,5to aufgrund einer vorliegenden Fahrerlaubnis (B) ist für mich absolut nachvollziehbar, ebenso, wenn das ab 3,5to geltende Tempolimit umgangen werden soll.

2. eine Ablastung, um alle 2 Jahre einmal die TÜV-Gebühr zu sparen, ist eine Milchmädchenrechnung.
allein mit den Gebühren, die beim TÜV und der Zulassungsstelle für die Ablastung anfallen, kann ich schon 2 Mal die HU bezahlen, d.h. nach 5 Jahren hat sich die Ablastung amortisiert - tolle Einsparung.
Dafür fahre ich mit einem "kastrierten" LKW umher, ständig in der Angst, dass mich die Rennleitung mal auf die Waage bittet - und dann wird es erfahrungsgemäß richtig teuer.

Wir reden hier von ca. 40¤ p.a. die möglicherweise einzusparen sind.

Den Zwang zum Sparen in allen Ehren, aber wenn ich das Geld (nämlich die 40¤ p.a., der Bruchteil einer Tankfüllung) nicht übrig habe, sollte ich mir ein anderes Hobby zulegen.

Gruß Ulli
#156087
@ Uli,

ups, habe ich mich da jetzt um ein Jahr verhauen, ist ja auch schon ne Zeit lang her, der letzte Neuwagen Kauf :lol:

Aber das man nach einer Vollabnahme ganz normal zum nächsten TÜV muß, das wußte ich wirklich noch nicht, man lernt eben nie aus, dann bleibt beim Stefan nur noch die Möglichkeit der der Tüvprüfer sehr lange Urlaub hatte und die Änderungen bezüglich Tüv bei größer 3,5 t noch nicht kennt.

Mit dem Ablasten gebe ich Dir völlig Recht, wer auf 100 km 30 Liter durch den Vergaser spült, dem sollten die paar Euro nicht weh tun, außerdem ist es ja für nen guten Zweck! :wink:
#159241
Liebe 404-Freunde.

Ich komme gerade von der KFZ-Zulassungsstelle und habe die Ablastung meines UNIMOG S 404 Funkerkoffer erfolgreich beendet. :lol:

Da Eure unzähligen Tipps, Anregungen, Hilfsangebote und überlassenen Dokumente wesentlich zum Erfolg beigetragen haben, möchte ich Euch allen ganz herzlich dafür danken.

Schöne Grüße vom Bodensee
Werner

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