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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#5178
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Licht.

Wie ist es eigentlich nach deutscher TÜV-\"Rechtslage\" mit dem Abblendlicht und Fernlicht?
(1) Kann das Abblendlicht weiter brennen, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird?

wenn ja:
(2) Halten die Bilux Lampen es thermisch aus, wenn beide Leuchtwendel gleichzeitig brennen (45 + 40 W)


Gruss -Martin.Glaeser-
#23815
Hallo Martin,


nein, Abblendlicht bzw. richtigerweise Fahrlicht muß bei Einschalten des Fernlichts erlöschen. Gilt auch für die Zusatzfernscheinwerfer. Zu den Bilux: es dürfen ja nicht beide brennen.


Gruß

Oliver
#23831
Einspruch, Euer Ehren ;)
wenn Fahr- und Fernlicht getrennte Reflektoren haben, darf das Fahrlicht bei Einschalten des Fernlichts weiterbrennen.

Siehe alle PKWs mit Doppelscheinwerfern z.B. BMW - Reflektoren können auch unter einer gemeinsamen Streuscheibe sitzen z.B. TOYOTA Picnic

Bei Bilux- oder H4-Lampen wird es wohl auch ein thermisches Problem geben..
#23838
Hallo noch mal,

Auch noch mal Einspruch, ne ne kann nicht sein. Dann haut es nämlich wieder mit der Anzahl der leuchtenden Scheinwerfer nicht hin, die im Frontbereich erlaubt sind. Das wurde bei meinem Volvo C202 vor der Rallyabnahme nämlich moniert. Gehe glatt mal morgen zu örtlichen Tüv-Vollsülzer um die Ecke. Die bekommen immer so nette hilflos-weiß nicht Bescheid-Faxe von Ihrer Zentrale dann. ;) Werde mal gleich die Jungs im neuen Jahr ein wenig verunsichern.


Gruß

Oliver
#23842
Moin,

mach mal, aber beim BMW ist da nun wirklich so, bin ich mir ganz sicher....

Das kann man aber auch schnell testen, dafür muss man mit dem Mog nur mal auf die Autobahn und einen alten polnischen lkw überholen (andere krieg ich mit den knapp 90 nicht).

Schreib mal, was Dein Prüfer gesagt hat...

Michael
#23847
§50 STVZO
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.
noch Fragen???
#23854
Hallo,

komme gerade vom TÜV um die Ecke wieder zurück. Die kennen mich ja mittlerweile schon so gut, daß die beiden Älteren sofort die Flucht ergriffen und was fasselten, von wegen Rechtsgrundlage prüfen für eine andere Abnahme und sich in Ihre Büros verdrückten. Aber die haben Nachschub zum 01.01.2004 bekommen, ganz frisch und noch formbar. Also stellte ich Ihm meine Frage.
Seine Antwort bezog sich auch auf § 50 STVZO wie bei Ulli. Ablendlicht/ Fahrlicht darf bei geschalteten Fernlicht weiter brennen. Die Fahrlichtscheinwerfer müssen nicht erlöschen. Wenn allerdings zwei Fernscheinwerfer betrieben werden, muß das Abblendlicht erlöschen.
Nach dieser zur Zufriedenheit ausfallenden Antwort, wollte ich Ihn dann gleich noch zur Frage der Ablastung auf 3,5to, die hier im Forum gestellt wurde, hin abtasten.
Rechtgrundlagen wurden heraus gezerrt, dann hieß es \"ohne Probleme möglich\". Doch mit meinen Hinweis auf dieses ominöse Fax, mit den Soll und Kann Bestimmungen, brachte ich Ihn zum Verzweifeln. Nach knapp einer Stunde Sucherei und Telefonierei und zwei sich grinsenden TÜV-Fritzen beim Vorbeigehen, kam nur von Ihm \" ich muß mich da erst mal schlau machen\".


Ach, das Jahr hat doch klasse angefangen.



Gruß

Oliver
#23856
Mist, vergaß natürlich noch etwas. Man sollte aber die Umschaltung, sprich ob Fernlicht und Abblendlicht zusammen- oder getrennt brennen, von der Leistung der Lichtmaschine abhängig machen, da der hier auftretende Mehrverbrauch nicht unerheblich ist.



Oliver
#23858
Wenn allerdings zwei Fernscheinwerfer betrieben werden, muß das Abblendlicht erlöschen.
interpretiere ich so: wenn zusätzlich zum serienmäßigen Fernlicht 2 weitere Fernscheinwerfer betrieben werden...

das deckt sich auch mit meiner Information, dass max. 6 Scheinwerfer (Nebel, Abblend, Fern) montiert sein und max. 4 Scheinwerfer gleichzeitig brennen dürfen.
#23861
Hallo,
dass es aber solche Sadisten unter euch gibt, die zum TÜV zum Foltern gehen - Pfui ;)
In der Vergangenheit haben die Jungs im Kittel eher *mich* gefoltert....

Danke für die Hinweise bzw. Zitate aus der StVo. Werde also mal das Abblendlicht ausmachen, wenn das Fernlicht angeht. Kostet mich eben ein extra Relais mit Wechsler :cool:

Habe inzwischen die H4-Birnchen auf OSRAM h4-HaloStar 65/60 Watt umgerüstet. Mal sehen was es bringt.


Gruss -Martin.Glaeser-
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