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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#679
Hallo zusammen,

es ist geschafft. Ich habe heute einen U52 Bj. 79 gefunden und gekauft. Endlich habe ich auch einen Unimog :P
Nun habe ich allerdings noch ein paar Fragen zum Anmelden, TÜV und solchen Dingen.
Eigentlich wollte ich ihn als Zugmaschine mit schwarzen Nummern anmelden. Da der U52
ja 4,8t zulässiges Gesamtgewicht hat, wird er in der Steuer nach Gewicht abgerechnet.
Macht ca. 300¤ Steuer im Jahr. Dafür mich ich allerdings jedes Jahr zum TÜV. Würde ich ihn auf 3,5t ablasten müsste ich nur alle zwei Jahre zum TÜV, allerdings die Steuer nach der \'Kubikregel\' (Steuersatz pro angefangene 100ccm) zahlen. Soweit doch richtig oder ??? Versichern werde ich ihn über unimogversicherung.de oder kennt ihr was besseres ? (Kostet um die 100¤ im Jahr)Nun nochmal zum TÜV. der Mog ist seit Juni diesen Jahres abgemeldet. Wie läuft das denn nun wenn ich ihn anmelden will bzw. wann muss ich das nächste mal zum TÜV? Kan mir da jemand weiterhelfen ?

Schonmal vorab vielen Dank für eure Antworten. Das ist ja ganz schön kompliziert mit dem ganen \'ofiziellen\' Kram.



Ein glücklicher Unimogbesitzer ;)

Michel 421
#2510
Hallo zusammen,

es ist geschafft. Ich habe heute einen U52 Bj. 79 gefunden und gekauft. Endlich habe ich auch einen Unimog :P
Nun habe ich allerdings noch ein paar Fragen zum Anmelden, TÜV und solchen Dingen.
Eigentlich wollte ich ihn als Zugmaschine mit schwarzen Nummern anmelden. Da der U52
ja 4,8t zulässiges Gesamtgewicht hat, wird er in der Steuer nach Gewicht abgerechnet.
Macht ca. 300¤ Steuer im Jahr. Dafür mich ich allerdings jedes Jahr zum TÜV. Würde ich ihn auf 3,5t ablasten müsste ich nur alle zwei Jahre zum TÜV, allerdings die Steuer nach der \'Kubikregel\' (Steuersatz pro angefangene 100ccm) zahlen. Soweit doch richtig oder ??? Versichern werde ich ihn über unimogversicherung.de oder kennt ihr was besseres ? (Kostet um die 100¤ im Jahr)Nun nochmal zum TÜV. der Mog ist seit Juni diesen Jahres abgemeldet. Wie läuft das denn nun wenn ich ihn anmelden will bzw. wann muss ich das nächste mal zum TÜV? Kan mir da jemand weiterhelfen ?

Schonmal vorab vielen Dank für eure Antworten. Das ist ja ganz schön kompliziert mit dem ganen \'ofiziellen\' Kram.



Ein glücklicher Unimogbesitzer ;)

Michel 421
#15512
Glückwunsch.
Ich habe mein Grün zugelassen auf 3,5to abgelastet. Also Steuern muss ich nicht zahlen da er ja bei mir auch im Forst eingesetzt wird. Frag mal bei der Württembergischen an, ich glaube ich zahle keine 60 Euro im Jahr versicherung.

Klaus

PS: Frag doch mal bei Deiner jetzigen PKW versicherung an, oftmals haben die auch besondere Tarife für älter Landwirtschaftlich Fahrzeuge.
#15486
Moin,

die Besteuerung ist nicht vom Gewicht, sondern von der Fahrzeugart abhängig. D.h. auch bei 3,5 to zahlst Du Steuer nach zul GG , es sei den der Eichel hat sich was neues zum Steuerloch stopfen ausgedacht
#15491
Hallo,

ok, dann hab ich da was falsch verstanden. Ich dachte, das wäre Gewichtsabhängig.
Wie auch immer, ablasten werde ich ihn trotzdem nicht. Soll ja auch schlieslich was bewegen können.
Aber wisst ihr noch was zu der Frage des TÜV\'s ?


Michel 421
#15492
@Michel421,
nee, das hast du schon richtig verstanden, Jürgen hat in seinem Satz die Begriffe Gewicht und Fahrzeugart vertauscht.
Der Satz hätte lauten müssen:
Die Steuer ist nicht von der Fahrzeugart, sondern vom Gewicht abhängig.

§8KraftStG
Die Steuer bemißt sich
1. bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;

2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500kg zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.
Die Fahrzeugart - ausgenommen PKW und Krafträder - spielt bei der Besteuerung absolut keine Rolle, es sei denn, das Fahrzeug kann mit grünem Kennzeichen angemeldet werden.
#15461
Hallo,

danke ulli, ich hab jetzt auch nochmal nach dem Gesetzestext gesucht und siehe da, ich hatte recht. Trotzdem danke an Jürgen. Da ich ja nicht grün anmelden kann und es eh nach Gewicht geht, wird auch net abgelastet. Versicherung war ja auch klar, da werd ich die Württembergische mal ansprechen. Mal sehen, was die fürn Preis machen können. Bleibt erstmal nur noch die Frage mit dem TÜV. Kann mir da jemand noch was zu sagen ? ? ? Will den Mog ja am Mittwoch anmelden und dann auch mal die ersten Testfahrten machen. Hab ja noch nie son Teil bewegt.
Gibts eigentlich sonst noch irgendwelche Dinge auf die ich achten muss, aber jetzt völlig vergessen habe ?


Michel 421
#16095
Hallo Michel,
nochmal zur Klarstellung: die Ablastung auf 3,5to macht sich bei der Steuer sehr wohl bemerkbar, du zahlst nämlich rund 80 ¤ p.a. weniger. Relevant ist das Gesamtgewicht, das ja durch die Ablastung reduziert wird, nicht das Leergewicht, das gleich bleibt.

Was prüft er TÜV?
alles, was bei jedem anderen Kfz auch geprüft wird
- Öldichtigkeit
- Beleuchtung
- Bremsen
- Bereifung
- Lenkung
- Abgasverhalten des Motors
- Rost an tragenden Teilen
- Zulässigkeit von An-/Umbauten (ABE, Einzel-Gutachten...)
- ...

nimm einfach mal einen alten TÜV-Bericht von deinem PKW, da steht alles drauf, was auch bei einem LKW / Zugmaschine geprüft wird.
#15554
BFH-Urteil VII-R-60/97 vom 26.08.1997

Ein für die Güter- und Personenbeförderung eingerichtetes Fahrzeug (Kombinationskraftwagen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen ist kein nach dem Hubraum zu besteuernder Personenkraftwagen, sondern ein nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuerndes \"anderes\" Fahrzeug

noch Fragen???
#15474
Hi,

jetzt versteh ich gar nix mehr. :( Ich hab die letzt Woche beim Finanzamt in Koblenz angerufen und die sagten mir, das ich, da über 3,5t, nicht mehr nach Hubraum sondern nach Gewicht berechnet würde. (Natürlich nicht ich, sondern der Mog :D ) Wobei es auch sein kann, weil er als Zugmaschine mit sw. Nummern angemeldet werden soll. Wie auch immer, so war die Aussage vom Amt. Kann natürlich auch sein das bei gr. Nummern oder so anders gerechnet wird. Keine Ahnung.
Irgendwie macht sich nämlich grade Unsicherheit bei mir breit, was den nun richtig ist.
Wenn der Mog nach Hubraum gerechnet wird, sind das fast 1000¤ im Jahr. Da ist allerdings entscheiden zu viel.
#15477
Also Michel,
nach Hubraum kann dein Mog nur versteuert werden, wenn er lt. Fahrzeugbrief
- ein Kraftrad oder
- ein PKW oder
- ein Kraftwagen zur Personen- und Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 2800kg
ist.
Diese Fälle scheiden wohl alle aus, somit bleibt es bei der Besteuerung nach Gewicht. An das FA Koblenz einen schönen Gruß, sie sollen sich das KraftStG, insbesondere den § 8, mal durchlesen.

Die 3,5to-Grenze hat nur folgende Auswirkungen
- kein Tempolimit 80km/h
- keine steuerliche Unterscheidung nach Schadstoffklassen
- TÜV alle 2 Jahre
- fahrbar mit FS B
- Mitführen einer Warnleuchte (zusätzlich zum Warndreieck) nicht erforderlich

es gibt sicher noch ein paar weitere Auswirkungen, die ich (noch) nicht kenne, aber definitiv keine Rechtsvorschrift, wonach eine Zugmaschine bis 3,5to nach Hubraum versteuert wird - das ist absoluter Quatsch!!
#15463
Hi,

danke Ulli. Ich denke mal, jetzt sind alle Missverständnisse beseitigt. Ich denke mal, vielleicht sollte ich ihn dann doch auf 3,5t ablasten. Zumal dann nur alle zwei Jahre zum TÜV gefahren werden muss. Das ist ja sicherlich auch net ganz billig.
Mal sehen. Wie kann ich denn die Ablastung hin bekommen. Braucht man doch sicherlich von Daimler eine Bestätigung oder sowas ?!?

Michel 421
#15445
Nö, von DC brauchst du nix.
wenn das Leergewicht nicht wesentlich über 3to liegt, sollte das so gehen. TÜV trägt dann \"Ablastung ohne techn. Veränderungen\" ein. Du darfst dann nur nicht mehr so viel aufladen.
Leergewicht = betriebsfertiges Gewicht des Mog inkl. aller Öle, vollem Treibstofftank + 75kg für den Fahrer (egal wie schwer der wirklich ist).
#15388
Auch auf die Gefahr hin, dass ich Dir auf die Nervern Falle, versteh ichs mal wieder net.
Der Mog wiegt doch nur 2,85t leer. (421/U52). Zumindest stehts so überall geschrieben.
Da ist dann ja auch immer noch das Problem, dass er ein halbes Jahr abgemeldet stand.
Wie wird das denn nun mit dem anmelden und TÜV. Einfach anmelden und dann zum TÜV oder erst zum TÜV, ablasten lassen, und dann anmelden ???
Ohne angemeldet zu haben komm ich aber gar net zum TÜV.
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