- 03.11.2011, 08:31
#357868
Hallo,
Beim U406 bis 417 gab es vermutlich aus zwei Gründen die Anordnung für den rechten Fuß:
1. ist der Fußraum im linken Bereich etwas eng, da hätte es keinen entsprechenden Platz gegeben.
2. hat man (beim 406) eine mechanische Kopplung anstelle der pneumatischen Auslösung gewählt, dies war auf der rechten Seite, da der Krümmer direkt daneben ist, einfacher zu realisieren.
Bei moderneren LKW wird heute die Motorstaubremse meist über einen vom Lenkrad aus bedienbaren Taster betätigt.
Gruß,
Michael
Bei allen älteren LKW die ich gefahre habe wurde die Motorbremse mit dem linken Fuß betätigt , um eben noch anpassungbremsungen vornehmen zu können, und das Gasgestänge wurde blockiert oder abgeknickt.Korrekt. Eigentlich bei fast allen LKW der 70er bis 90er Jahre (grob umrissen) findet sich ein meist mit dem linken Fuß betätigter pneumatischer Druckknopf zum betätigen der Motorbremse, oft auch zum abstellen des Motors (je nach verbautem Einspritzpumpentyp, wenn zusammen mit der Auspuffstauklappe auch die ESP auf Nullförderung geschaltet wird).
Beim U406 bis 417 gab es vermutlich aus zwei Gründen die Anordnung für den rechten Fuß:
1. ist der Fußraum im linken Bereich etwas eng, da hätte es keinen entsprechenden Platz gegeben.
2. hat man (beim 406) eine mechanische Kopplung anstelle der pneumatischen Auslösung gewählt, dies war auf der rechten Seite, da der Krümmer direkt daneben ist, einfacher zu realisieren.
Bei moderneren LKW wird heute die Motorstaubremse meist über einen vom Lenkrad aus bedienbaren Taster betätigt.
Motorbremse und Fußbremse gleichzeitig ging nicht.Bei üblicher Anordnung der Betätigung mit dem linken Fuß ist die gleichzeitige Betätigung kein Problem und durchaus auch so gewollt. Modernere LKW betätigen beim normalen bremsen auch die Motorstaubremse selbsttätig mit. Auch ist diese Anordnung sinnvoller als hinter dem rechten Pedal, denn auskuppeln macht beim betätigen der Motorbremse wenig Sinn. Normal mitbremsen zur Erhöhung der Bremsleistung schon. Die Bremskräfte addieren sich einfach.
Im übrigen ist das Benutzen der Motorbremse Innerorts untersagt.Das war früher in der Tat so. Der entsprechende § ist aber seit langer Zeit aus der StVO verschwunden, die Betätigung also auch innerorts erlaubt.
Gruß,
Michael