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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#307590
Hallo!

Ich möchte mir einen 411er Mog zulegen und habe hierzu noch eine Frage bzgl. Führerschein und Zulassung, da ich aus den anderen Threads nicht ganz schlau werde.

Ich würde den Mog gerne als LOF Zugmaschine zulassen und damit landwirtschaftliche Anhänger (20 oder 25 km/h) ziehen. Hierfür müsste doch die KLasse B ausreichen oder?
Der Mog hat ja eine Höchstgeschwindigkeit von 53km/h. Darf ich mit dem Mog (ohne Hänger) und Klasse B überhaupt so schnell fahren? Oder ist die Höchstgeschwindigkeit für mich hier begrenzt?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Schmitz411 liked this
#307591
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum,
hast Du Dir schon einen 411 ausgesucht?

Mit Führerschein B darfst Du:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Damit darfst Du mit dem 411 ohne Anhänger uneingeschränkt fahren.
Anders sieht es nach obiger Regel mit den Anhängern aus, bei 750 Kg ist Schluss.

Mit Führerschein T (leider nicht enthalten, Danke Michael und Lutz für den Hinweis) dürftest Du:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Der 411 ist eine Zugmaschine und normaler Weise auch wie Du schon schreibst nur mit 53 km/h eingetragen. Somit dürftest Du für LOF-Zwecke eben solche Anhänger ziehen.

Andere sinnvollere Alternative wäre der Führerschein E in Verbindung mit B, der Dir eben solche und weitere Anhänger erlaubt.
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Zuletzt geändert von Jürgen-Fahlbusch am 13.08.2010, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.
#307594
kinzigsegler hat geschrieben:Du hast aber Glück für Deinen Einsatzfall, Zugmaschine mit LOF Anhängern für eben diese und nur dies Zwecke.
Der Führerschein B beinhält den Führerschein T
Hallo Jürgen,
da hast Du aber jetzt etwas verwechselt.
Die Kl. B schliesst nur die Klassen M, L und S ein :!:

Somit darf der Fragesteller nur Anhänger bis 750 kg zGM mit seinen Unimog fahren. Für grössere braucht er Kl. BE.
Es ist auch egal, ob diese Anhänger zugelassen sind oder nicht, die "neuen" Klassen machen da keinen Unterschied mehr.

Glückauf
Lutz
#307597
Hallo,
Ich würde den Mog gerne als LOF Zugmaschine zulassen und damit landwirtschaftliche Anhänger (20 oder 25 km/h) ziehen. Hierfür müsste doch die KLasse B ausreichen oder?
Für den Mog alleine (411er mit max. 3,5t zul. Gesamtmasse) reicht Klasse B, ebenso darf dahinter noch ein Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse. Dabei spielt der Einsatzzweck des Anhängers keine Rolle, ebensowenig, ob dieser zugelassen ist oder zulassungsfrei mit 25km/h-Kennzeichnung.

Für den Betrieb mit Anhängern benötigst du für deinen Mog mit 53km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit Klasse BE oder bei rein landwirtschaftlicher Nutzung Klasse T. Diese ist NICHT in B enthalten.
Der Mog hat ja eine Höchstgeschwindigkeit von 53km/h. Darf ich mit dem Mog (ohne Hänger) und Klasse B überhaupt so schnell fahren? Oder ist die Höchstgeschwindigkeit für mich hier begrenzt?
Es gibt keine Führerscheinklasse, die dir verbietet, schneller als eine bestimmte Geschwindigkeit zu fahren. Die Führerscheinklassen zielen immer auf die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" ab, d.h. die in den Fahrzeugpapieren angegebene Geschwindigkeit. Ausnahme ist nur der Betrieb von Anhängern bei Klasse L, da darf dann das gesamte Gespann nur mit 25km/h gefahren werden, die Anhänger müssen dort aber auch entsprechend gekennzeichnet sein.

Du darfst also mit Klasse B deinen Mog (so lange die zul. Gesamtmasse maximal 3,5t beträgt, was beim 411 m.W. der Fall ist) so schnell fahren, wie er läuft.

Gruß,
Michael
#307640
Hallo,
D.h würde der Mog maximal 32 km/h (Klasse L) laufen dürfte ich auch mit den gewünschten Anhängern fahren, richtig?
dann dürftest du auch den Mog, sofern als LoF Zugmaschine zugelassen, auch mit zulassungsfreien, landwirtschaftlichen Anhänger(n) mit 25km/h-Kennzeichnung fahren, dann natürlich mit max. 25km/h fahren. Es muss dann aber auch ein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck gegeben sein, sonst machst du dich gleich mehrerer Vergehen schuldig (bei Nicht-Lof müßten die Anhänger zugelassen sein und du bräuchtest FS-Klasse BE).

Bevor du aber auf die Idee kommst, den 411er auf 32km/h zu drosseln, mach lieber noch Klasse BE nach. Die ist nicht allzu teuer, zumal auch eine Drosselung inkl. Abnahme beim TÜV nicht gerade umsonst zu haben ist.

Gruß,
Michael
#307708
Hallo zusammen,

wir haben ja alle ein nicht ganz billiges Hobby. Wenn es beim Material schon so teuer wird, dass die Füherscheingrundausstattung möglicherweise nicht mehr reicht, sollten die 2 bis 3 TEUR für den CE-Führerschein, der alle "Schandtaten" abdeckt auch noch möglich sein.

Ich habe den "alten Klasse 2", heute CE, vor gut 10 Jahren nur so zum Spaß gemacht um mir selber genau all diese Diskussionen für immer zu ersparen. Damals hat das zwar nur etwa 2,5 TDM gekostet, aber was ist seit dem nicht 100 % teurer geworden? Wie für die Anschaffung der Fahrzeuge muss man eben für die passende Lizenz etwas sparen.

Etwas lästig ist heute allerding die 5jährige Untersuchung, für die sich meistens aber auch eine entspannte Lösung findet lässt.

Ich werde meinen Kindern jedenfalls nicht nur zu einem "Sparführerschein" nur 'B' raten. Auch den A-Schein (1) habe ich erst mit Ende 20 nach gemacht. Meine beiden Jungs sollten später dann mal alles in einem "Abwasch" machen und dann ist es noch später auch egal, wenn sie doch immer nur Auto fahren. Es kann dann aber keiner sagen:"hätte ich damals mal............".

Gruß aus Salzgitter

Uwe401
#307714
Hallo,
wir haben ja alle ein nicht ganz billiges Hobby. Wenn es beim Material schon so teuer wird, dass die Füherscheingrundausstattung möglicherweise nicht mehr reicht, sollten die 2 bis 3 TEUR für den CE-Führerschein, der alle "Schandtaten" abdeckt auch noch möglich sein.
Im Prinzip hast du recht, nur kostet der CE schon nicht gerade wenig. In diesem Fall (411er) reicht aber schon der BE, um auf der sicheren Seite zu sein und alle möglichen Anhänger fahren zu dürfen. Da diese Klasse für deutlich weniger als einen Tausender zu haben ist, trifft es da umso mehr zu, dass man sich da mit dem passenden Führerschein auf die sichere Seite begeben sollte.

Gruß,
Michael
#307720
Guten Morgen!

Für die Klasse BE heisst es
"Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t."

D.h. wenn mein Mog 2500kg wiegt, dürfte ich mit einem herkommlichen 25km/h "Traktor-"anhänger auch nicht mehr als 2500kg incl Eigengewicht des Hängers dranhängen?

Interpretiere ich das richtig?
#307724
Hallo Rotbuche,

Dein zitierter Text gilt nur für die Kl. B ohne E.

Bei BE darf man hinter einen Kraftfahrzeug bis einschliesslich 3,5 t zGG jeden Anhänger führen.
Natürlich sind die techn. und anderen gesetzl. Bestimmungen einzuhalten - Fahrerlaubnismässig gibt es noch keine Beschränkung.

Glückauf
Lutz

PS. Wie heist Du eigentlich mit Vornamen?

Edit: ein wichtiges "k" bei "noch keine Beschränkung" eingeführt
Zuletzt geändert von Lutze am 15.08.2010, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.

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