- 05.11.2010, 18:34
#316514
Hallo,
Gruß,
Michael
Der freundliche Prüfingenieur hat dann mit skeptischster Stimme eklärt, daß er das gesamte "Fahrzeug" erst einmal einer gründlichen Untersuchung unterziehen müsse.Er muss für das Fahrzeug immerhin eine Betriebserlaubnis erteilen. Dies kann er natürlich nur, wenn das Fahrzeug einem verkehrssicheren Zustand entspricht, dies dürfte ungefähr dem Umfang einer HU entsprechen.
"Es gäbe ja immer noch Leute, die glaubten, man könne mit einer mit "Flügelmuttern" befestigten Getriebesperre besonders günstig fahren!" eindeutig klar, was er persönlich von der ganzen Sache hält.Damit hat er ja wohl auch recht. Eine Getriebesperre muss zumindest angeschweißt sein, damit sie eben nicht ohne großen Aufwand wieder zurückgebaut werden kann. Mit Flügelschrauben ist da nix. Bestenfalls noch mit normalen Schrauben und anschließend verplombt.
Gruß,
Michael