Hallo Lutz,
ich denke die StVZO auf Verkehrsportal.de ist aktuell und damit Verbindlich.
aktuell mag sein, aber die Seite ist nicht öffentlich-rechtlichen Ursprungs, von daher ist das mit der Verbindlichkeit so eine Sache. Die Betreiber Grunert + Tjardes Berlin verbinden mit der Seite sogar pekuniäre Interessen. Da häufig Werbung aus dem Bereich des Jus geschaltet ist, vermute ich dahinter eine Anwaltskanzlei oder ähnliches.
Bei
www.stvzo.de landet man in der MORAVIA Druck und Verlag GmbH,
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/ ... verlag.htm
also auch nicht ÖR...
Die offizielle Seite ist:
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/
aber auch da gibt es die "28. Ausn..." nicht (mehr?)...
Fakt ist, ich finde die 28. Ausnahmeverordnung mit Ausnahme meines aktuellen Tabellenbuches sonst nur in älteren Quellen. Möglich, dass sie durch eine Neufassung von Absatz 10 ersetzt wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn: lassen wir es von höchster Stelle klären: ich habe eine Anfrage an das Verkehrsministerium geschrieben, warten wir ab, was von dort kommt.
Liebe Grüße an alle
Holger
PS: Letztlich müssen wir da auch ein großes Maß an Eigenverantwortung ins Spiel bringen.
Stell Dir doch mal vor:
Ein hinterradgetriebener Schlepper (mit meinswegen 25km/h Höchstgeschwindigkeit) bleibt mit 2 auflaufgebremsten Hängern a zulGG 8t vollbeladen hangaufwärts bei 10% Steigung an einem Bahndamm stehen, weil die Schranke runtergelassen wird.
Heimelige Herbststimmung, frisches, nasses Laub liegt auf der regennassen Fahrbahn....
...rechtlich eine zulässige Situation, egal, ob es den "28-er" noch gibt oder nicht...
Aber auch vernünftig? Will sagen, Uns ist klar, was auflaufgebremste Hänger bei bergauf stehendem Zug für eine sensationelle Bremswirkung haben...?
Ich kenne die ähnliche Situation aus Erfahrung und das mit nur
einem Anhänger (vollbeladener Miststreuer) auf schneeglatter Fahrbahn und die Steigung war nur etwa 8%.....
Einmal und nie wieder!!!
Dass damals nichts und niemand zu Schaden kam, war nicht mein Verdienst. Nach dem Öffnen der Schranke endete mein Versuch des Anfahrens in einer einzigen unkontrollierbaren Rutschpartie rückwärts und kam erst mit quer zur Straße stehendem Zug einige Meter weiter rückwärts zum Stehen - auch dort noch lange nicht in Sicherheit...
Zum Glück war mir vorher eingefallen, alle haltenden Fahrzeuge an mir vorbeizuwinken, bevor ich den ersten Anfahrversuch gestartet habe...
Interessant wäre noch der Gedanke: Hinterradschlepper mit schwerem HG-Frontlader...
...da braucht es bei einer Steigung nicht mal mehr eine nasse oder glatte Fahrbahn...