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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#163234
Hallo! Wir wollen am 9 September zu einem Unimogtreffen nach Holland.Habe schon den ganzen Nachmittag gegoogelt,aber nicht wirklich was Handfestes gefunden.Auch unsere FAQ bringt mich nicht weiter.Kennt sich vielleicht jemand Gesetzeskomform aus,denn in Holland ist mit der Politie nicht zu spassen!!Danke für jeden Tip!Rainer
#163296
Hallo Rainer,

einen Hinweis gibt vielleicht:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 3
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 18 Fahrten im internationalen Verkehr

Für Fahrzeuge, für die ein Kennzeichen zugeteilt ist, wird auf Antrag ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr (RGBl. 1930 II S. 1233) ausgestellt.
In dem Abschnitt 3 der FZV sind die Paragraphen zusammengefasst, die sich
mit roten Kennzeichen und Zollkennzeichen befassen. Unter diesem Aspekt
würde ich Deine Zulassungsstelle mal ansprechen.
Allerdings können dies die Niederländer auch anders sehen, die FZV gilt
ja zunächst mal nur in Deutschland. Hier wäre eventuell ein Konsulat
der Niederländer in der Lage Dir weiterzuhelfen.
#163299
Moin,

so wie ich es verstehe, ist das 07er-Kennzeichen seit dem 1.3. rechtlich keine Zulassung mehr.

Daher ist es ausserhalb der BRD nicht wirksam. Hoffnung ist noch für den EU-Raum (zu dem NL ja gehört), da soll eine EU-Regelung greifen, die dafür sorgen soll, daß national anerkannte Kennzeichen auch EU-weit anerkannt werden.

Da diese Regelung noch nicht in Kraft ist, würde ich sagen, derzeit definitiv: NEIN :cry:

Quelle: hier klicken

Gruß

Michael
#163319
Hallo MOGler,

bei der Erteilung meiner 07er Nummer wurde in einem Merkblatt der Zulassungsstelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie nicht zur Benutzung im Ausland zugelassen ist.
#163476
Danke an alle,für die schnellen und ausführlichen Antworten. Von der neuen Verordnung,hatte ich noch nichts gehört!Davon wissen bestimmt 99% aller Nutzer noch nichts.Da wird es wohl noch so manche Überraschung geben,wenn erst mal der letzte Polizist die Info hat! Gruss an alle,Rainer.
#164620
Hallö,
rote Nummern werden nicht in allen EU Ländern akzeptiert. Es gibt nur wenige die diese akzeptieren, z.B. Österreich und Belgien meines Wissens. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz anders nachgewiesen werden. Durch die grüne Karte!!
Am besten den Versicherer Fragen ob er denn für das rote 07er Kennzeichen eine grüne Karte ausstellt. Denn dann gilt der Versicherungsschutz für all auf der Karte benannten Länder.

Beste Grüße
Bernd
#164718
Hallo Fuxel

Hol dir doch einfach nur ein Kurzzeitkennzeichen
Den Rat sollte er lieber nicht befolgen,denn Kurzzeitkenzeichen
sind in jedem Ausland nicht erlaubt oder meintest du Exportkenzeichen ?

@ Rainer da du mit deiner 07 Nummer auch dein Fahrzeug "überführen"
darfst kannst du auch in fast alle EU Länder fahren.
Verboten ist es 100% in Polen und im Baltikum aber da du vorher
durch Polen must ist es sowieso egal.
Ich habe zwar keine 07 ner Nummer aber eine 06 Händlernummer
und bin damit öffter im Ausland unterwegs und habe mich daher
mit dem Tehma schlau gemacht.
Gruß Horst
#164769
Hallo Horst.
Allradhotte hat geschrieben:.......
Hol dir doch einfach nur ein Kurzzeitkennzeichen
Den Rat sollte er lieber nicht befolgen,denn Kurzzeitkenzeichen
sind in jedem Ausland nicht erlaubt oder meintest du Exportkenzeichen................
Doch doch, schon das Kzkz. :shock:
Also irgendwie frag ich mich schon, was uns die EU nützt.
Selbst bei den diversen zulassungsmöglichkeiten darf man dies nicht und dass nicht......... :evil:

Bleibt nur:
Bei den Zulassungsstellen nachfragen, die müssten es wissen.

BG,
fuxel
#164771
chschlach:

Beim Googeln mit"Kurzzeitkennzeichen Ausland" hab ich folgende Links gefunden (Auswahl):

ADAC

Verlag deutsche Polizei

usw.

BG,

fuxel
#164815
Hallo Fuxel! Ich meine ,das Du das richtige gefunden hast,nähmlich das von der Polizei!Dort steht nähmlich ganz deutlich,das man mit roter Nummer,nur mit einem Internationalen Zulassungsschein ins Ausland fahren darf!!oder entsprechende TOLERIERUNG DER VERSCHIEDENEN LÄNDER!!Das ist wieder Gummi,weil man sich dann erst bei den jeweiligen Consulaten durch fragen kann,wo dann sowieso keiner Ahnung hat.Ich selber habe am Donnerstag eine Std.quer durch ganz Holland telefoniert,einschliesslich Wasserschutzpolizei und was weiss ich noch wo!!Ohne Befriedigende Antwort,also bin ich trotzdem in Holland gefahren,mit einer grünen Versicherungskarte,die mein Versicherungsfritze nur für den Unimog ausgestellt hatte!Obwohl ich noch etliche andere auf der 07er habe!In Bochum werden nähmlich nicht alle Seiten,also jedes Fahrzeug, gesiegelt,sondern einmal für alles,somit hat man einen Schein für alles,was nicht jeder ausländischer Polizist verstehen wird. In Bergisch gladbach ist das besser,da hat jedes Fahrzeug seinen eigenen Schein,das sieht natürlich viel schöner aus!!Aber ich habe glaube ich,mit diesem Thema in ein Wespennest gestochen:keiner weiss was richtiges,keiner will was falsches sagen,und die Behörden wissen garnichts,da können sie auch nichts falsches sagen!! Gruss und Dank an alle,Rainer.
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