Die elektronische Versicherungsbestätigung – auch für Unimog-Besitzer

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Wer stolzer Besitzer eines Unimog ist, der möchte sein Fahrzeug auch nutzen und zeigen. Das geht nur mit einer amtlichen Zulassung. Sie bildet in Deutschland die Bedingung, um ein Kfz auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fahren zu können. Unimog-Besitzern stehen dabei unterschiedliche Zulassungs-Optionen zur Verfügung. Sie können bei bestimmten Gegebenheiten ihren Unimog mit Zugmaschinen-, LOF-, LKW- oder Oldtimer-Zulassung betreiben. Welche Möglichkeit der Zulassung man auch nutzt, eins ist dafür immer erforderlich – die elektronische Versicherungsbestätigung bzw. die eVB-Nummer.

Die eVB – Nachweis für Haftpflicht-Versicherungsschutz

Worum geht es dabei? Jedes Fahrzeug, das bei uns am öffentlichen Verkehr teilnimmt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz stellt sicher, dass im Schadensfall die unter Umständen hohen Schadensersatzansprüche von Geschädigten abgedeckt werden können. Im schlimmsten Fall gehen sie in die Hunderttausende oder sogar Millionen. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vor diesem Hintergrund eine zwingend notwendige Voraussetzung für die amtliche Zulassung. Ohne Versicherungsschutz keine Fahrerlaubnis.

Die elektronische Versicherungsbestätigung dient dabei als Nachweis für die Zulassungsstelle, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie hat im Jahre 2008 die frühere Deckungskarte abgelöst. Mit dem Abschluss der Versicherung wird die eVB automatisch an das zentrale Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. Die Zulassungsstellen haben direkten elektronischen Zugriff auf diese Daten. Sie können daher bei der Beantragung der Zulassung sofort feststellen, ob Versicherungsschutz für den jeweiligen Unimog besteht oder nicht.

eVB-Nummer ermöglicht schnellen Check

Um diesen “Check” möglichst einfach und rationell zu gestalten, gibt es die eVB-Nummer. Jedem Haftpflicht-Vertrag wird eine bestimmte Nummer zugeordnet, die zusammen mit den jeweiligen Vertragsdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert ist. Die Nummer besteht aus insgesamt sieben Zeichen – einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern, zum Beispiel AB123CD. Die Versicherungen teilen ihren Kunden die eVB-Nummer üblicherweise von sich aus mit. Bei Direktversicherern kann man sie oft sofort online abrufen. Es reicht dann, bei der Zulassungsstelle diese anzugeben und der Bearbeiter kann damit das Bestehen des Versicherungsschutzes unmittelbar nachprüfen.

Wann die eVB-Nummer gebraucht wird

Die eVB-Nummer kommt nicht nur bei Neuzulassungen zum Einsatz. Sie wird grundsätzlich auch benötigt bei

– Beantragung eines neuen Kennzeichens (insbesondere im Rahmen von Umzügen);
– Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs;
– Fahrzeugwechseln;
– Ummeldung auf einen anderen Halter;
– Beantragung von Kurzzeitkennzeichen;
– grundlegenden Fahrzeug-Veränderungen, die in den Fahrzeugdokumenten einzutragen sind.

… und wann nicht

Die Geltung der eVB-Nummer ist einmalig und zeitlich befristet. Die Geltungsdauer beträgt maximal sechs Monate. Die Versicherer können aber kürzere Fristen – zum Beispiel drei Monate – festlegen, wovon vielfach auch Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet: bei einer nachträgliche Änderung der Zulassung wird immer eine neue elektronische Versicherungsbestätigung benötigt, weil die alte verfallen oder verbraucht ist. In diesem Fall muss man die Versicherung erneut um eine eVB-Nummer bitten. Bei einem Versicherungswechsel melden die Versicherer die geänderte Nummer dagegen direkt an die Zulassungsstelle. Hier ist nichts zu veranlassen. Auch wenn es um Kasko-Versicherungsschutz für den Unimog geht, spielt die eVB-Nummer keine Rolle. Kasko-Versicherungen sind grundsätzlich freiwillig und für die Zulassung daher unbeachtlich.

 

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