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#238938
Hallo,
ich hoffe das mir einer von Euch helfen kann !!!
Ich habe eine CE schein der mir jetzt verlängert wurde und das auch kein Problem war nur wollte ich auch meine ausnahmegenehmigung wieder habe das ich auch Busse überführen darf (kostet 50¤) nur bekomm ich diese nicht mehr weil mein CE schein 1 1/2 Monate abgelaufen ist da ich ihn gerade nicht gebraucht habe und meine 5 Jahre nicht umsonst verstreichen lassen wollte!!! weiß einer ob da auch bestandsschutz gilt uns sie mir die erlaubnis geben müssen?
Danke für Eure hilfe
Zuletzt geändert von gabberman am 04.02.2009, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
#239310
Hallo gabbermann,

dann will ich mich mal an einer Antwort versuchen.

1. eine Ausnahme für das Fahren von leeren Bussen mit der Klasse CE gab es meiner Meinung nach nur durch die Umschreibung der alten Klasse 2 - dann mit den Eintrag der nationalen Schlüsselnummer "172 - Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste"

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du die alte Klasse 2 hattest und vor Deinem 50. Geburtstag auf den Kartenführerschein umgeschrieben hast.
Jetzt bist Du 50. Jahre alt geworden und hast nicht rechtzeitig die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt. Richtig?

2. wenn eine Fahrerlaubnis abgelaufen ist kann Sie (incl. aller eingetragenen Schlüsselnummer und Ausnahmen, die auf den alten Recht beruhen) nicht mehr Verlängert werden.

Formal gesehen hast Du jetzt eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis bekommen.
Für eine Neuerteilung gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, d.h. Du bekommst die Klasse CE nach aktuell geltenden Recht und diese sieht (wie oben beschrieben) keine Ausnahme für Busse vor.

Leider Pech gehabt :cry:

Glückauf
Lutz
#239502
Wie jetzt, du hast keinen CE mehr???
Ich verstehe das nicht mit der Ausnahmegenemigung??
Wie Lutz schon geschrieben hat, man darf mit dem C E schein auch Busse fahren, ohne Fahrgäste.
Was bei einer Überführung auch zutreffen wird.
Wozu eine Ausnahme genemigung???

Wenn du irgeneinen Führerschein auslaufen lässt oder ihn zu spät verlängerst, dann verfällt der leider.
#239560
Moin,
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Wie jetzt, du hast keinen CE mehr??? 
Schon wieder falsch gelesen :roll:

Den CE hat er, aber die "Busfahrkarte" nicht mehr. :wink:

Der alte 2er beinhaltete den eingeschränkten (Busschein), der neue CE aber nicht!
Wie Lutz schon geschrieben hat, man darf mit dem C E schein auch Busse fahren, ohne Fahrgäste.
Aber nur, wenn man vorher den 2er hatte.
#239600
Hallo "gabbermann",

ersteinmal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Wegen Dein mutmasslichen Alter :sorry:

Leider habe ich nicht richtig verstanden, was Du geschrieben hast - liegt aber vielleicht auch an Deinen Schreibstill (wenig Satzzeichen, vieles klein geschrieben) :?

Ich habe mich aber mal ein wenig schlau gemacht.

Im Bayern (Du lebts sogar in der Hauptstadt) gab es hierzu eine Übergangsfrist, dass man auch mit dem neuen CE weiterhin leere Busse fahren kann.
Presse Mitteilung Nr. 6/05 hat geschrieben:..."Bedauerlicherweise hat der Bund versäumt hier eine ausreichende Übergangsregelung zu schaffen. Bayern setzt deshalb auf eine bürgerfreundliche Lösung. Die Inhaber von Fahrerlaubnisklassen der Klassen C1, C und C1E und CE, deren Erteilungsdatum zwischen dem 01.01.1999 und dem 31.01.2005 liegt, können sich um Härtefälle zu vermeiden eine Ausnahmegenehmigung bei den Landratsämtern erteilen lassen. Damit die bisherige Fahrberechtigung lückenlos weiter gilt, muss dies jedoch unbedingt bis zum 1. Februar 2005 vorgenommen werden", betonte Schmid.

Kraftfahrer, die ab dem 1. Februar 2005 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E oder CE erwerben, benötigen zusätzlich die Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE, wenn sie einen Bus im Inland ohne Fahrgäste überführen wollen...
Hier die Quelle mit dem vollstädigen Text.

Diese Möglichkeit hast Du genutzt, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Ab dem 1. Feb. 2005 ist das aber nicht mehr möglich.

Da Dein CE abgelaufen ist verfällt auch die Ausnahmegenehmigung. Wie ich schon in meinen ersten Beitrag geschrieben habe, handelt es sich um eine Neuerteilung.
Um sicher zugehen schau doch mal auf Deinen neuen Führerschein, welches Datum bei CE in der Spalte 10. steht. Ist dort nur ein Sternchen zählt das Datum unter Pkt. 14..

Wie wurde denn diese Ausnahmegenehmigung dokumentiert? War das auch mit einer Schlüsselzahl?

Glückauf
Lutz
#239606
vieleicht kann ich das bischen aufklähren !
Ich habe im Januar 1978 (mit 31 Jahren)
meinen Führerschein Klasse 2 gemacht
das damalige Schulfahrzeug war noch ein Reisebus
daher war es natürlich auch erlaubt mit dem 2 er Schein
einen lehren Bus zu fahren.
Als dann nur noch mit LKWs und Anhänger für E geschult
werden durfte vielen die Hinweise (Schlüsselzahlen)
171und 172 weg.
Das man diese Sondergenehmigung beantragen konnte
weis ich nicht.
In meiner vor ein par Tagen abgeholten 3. Karte sind
wieder beide Schlüsselnummern drinn ich darf weiter lehre
Busse fahren.
Gruß Horst
#239652
Danke Danke
ich habe jetzt mal den Text eingescannt und das für mich zutrifft habe ich rot unterlegt.
Ich hatte diese ausnahme und habe jetzt 1 1/2 Monate nach ablauf meinen CE wieder verlängert da ich in jetzt nicht gebraucht habe und dachte das es kein problem ist da man die 5 Jahre nicht umsonst verstreichen lassen muß aber das ich diese bescheinigung nicht mehr bekomm hab ich nicht gewusst. Aber ich hatte sie ja scho also müsste ich sie ja auch wieder bekommen

Zum Thema Änderung der
Fahrerlaubnisverordnung
Bisher durften Inhaber der Fahrerlaubnisklassen
C1, C1E, C und CE auch leere Omnibusse der entsprechenden zulässigen Gesamtmasse führen, 50- fern die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes oder Überführung an einen anderen Ort dienten. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben wurde jetzt mit Wirkung vom 1.2. 2005 der§ 6 die FahrerlaubnIsverordnung geändert. Seit Anfang Februar ist die Möglichkeit der Überführung an einen anderen Ort aus dem Absatz -4 des Paragraphen gestrichen. Die Fahrerlaubnisverordnung ist ein sehr komplexes und auch kompliziertes Werk, so dass wir Ihnen hier nur die relevanten Konsequenzen und die Ausnahmen schildern möchten: Wer heute noch den alten Führerschein (grau oder rosa) mit den Klassen 2 oder 3 besitzt, darf auch weiterhin leere Omnibusse überführen,
Wer einen alten Führerschein auf das neue Scheckkartenformat umschreiben ließ und in der Spalte 12 der Klasse C1 und C die schlüsselnummern 171,172 eingetragen hat, darf ebenfalls weiterhin leere Omnibusse überführen.
Wer seinen Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und dem 31.01.2005 erteilt bekam. darf nach den neuen Vorgaben keine leere Omnibusse mehr überführen. Wir empfehlen allen betroffenen Personen bei den zuständigen FührerscheinsteIlen eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und auf die Besitzstandswahrung zu verweisen.
Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE nach dem 1.2.2005 erteilt bekam, darf Omnibusse nur überführen, wenn er zusätzlich auch im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D, D1, D1 E oder auch DE ist. Grundsätzlich ist die Erlaubnis Omnibusse ohne Fahrgäste zu überführen auf Fahrten im Inland beschränkt.
Die Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustands eines entsprechenden Omnibusses sind auch weiterhin allen Inhabern der Führerscheinklassen Cl, C1E. C und CE erlaubt.
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. wird nach § 21 StVG mit Haft oder Geldstrafe bestraft. Auch wer eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnisanordnet, macht sich strafbar.
#239692
Hallo "gabbermann",

dann sind wir ja jetzt auf dem richtigen Weg.

Jetzt Du schon in Deiner Führerschein geschaut, welchen Datum für den CE unter Punkt 10/14 steht?

Wie gesagt gehe ich davon aus, dass dort jetzt das neue Datum eingetragen ist, also nicht mehr zwischen den 1.1.1999 und dem 31.01.2005.

Die FeV schreibt dazu:
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangen Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
Mit dem Ablauf der Klasse CE hast Du im prinzip auf die Verlängerung verzichtet. Also wurde Dir der CE neu erteilt.

Wichtig ist jetzt was in Deinen FS für ein Datum steht.

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