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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#407176
Hallo
die vom TÜV-Süd verfasste Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern stützt sich auf die Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fz vom 21. 7. 1997 VkBl-Verlautbarung 1997 Nr 144: (VkBl 1997 S 515).
Diese ist am 6.4.2011 durch eine neu Richtlinie ersetzt worden (VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2011 S. 257)
Im Anhang als pdf zu finden.
Dazu auch das Sonderheft des DEUVET
Dateianhänge:
Richtlinie neu gültig ab 06.April 2011
(785.51 KiB) 1587-mal heruntergeladen
Richtlinie alt 1997
(122.49 KiB) 674-mal heruntergeladen
Deuvet 1.März 2007
(1.55 MiB) 768-mal heruntergeladen
#407180
Hallo
ich habe die wichtigsten Anforderungen oben angepinnt, damit das nicht immer neu gesucht werden muss.
Die Ausführung des TÜV-Süd ist nicht verbindlich, jedes Prüforganisation interpretiert das aus ihrer Sichtweise. Die Richtlinie des Bundesministeriums ist für alle verbindlich.
Hier der aktuelle Anforderungskatalog
Dateianhänge:
AKE-Arbeitsanweisung
für die Begutachtung von Oldtimern

(4.09 MiB) 473-mal heruntergeladen
Anforderungskatalog f Oldtimergutachten Fassung 2012 des TÜV-Süd
(252.35 KiB) 804-mal heruntergeladen
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